Termine

Abgabe der Bewerbungsunterlagen
bis 15|09|2010 (Poststempel).
Einsendungen nach diesem Termin
werden nicht berücksichtigt.

Jurierung: Ende September 2010

Preisverleihung: 11|11| 2010
vai Vorarlberger Architektur Institut
Marktstrasse 33,
6850 Dornbirn

Ausstellung: 12|11|2010 – 23|12| 2010
vai Vorarlberger Architektur Institut
Marktstrasse 33
6850 Dornbirn

Online infos: www.nextroom.at/award














Outstanding Artist Award 2010
Experimentelle Tendenzen in der Architektur

Abgabe 15|09|2010
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2010 den Bundespreis für experimentelle Tendenzen in der Architektur aus. Mit der Ausschreibung zum OUTSTANDING ARTIST AWARD sollen architektonisch anspruchsvolle, inhaltlich wagemutige und disziplinär vorausschauende Positionen aufgespürt und ausgezeichnet werden. Die inhaltliche Streuung kann vom architektonisch-technischen Experiment über räumliche und nutzerbezogene Versuche bis zur Dokumentation heroischen Scheiterns reichen.

Ausschreibung (PDF)

Bedingungen

Auf Vorschlag einer unabhängigen Jury wird dieser outstanding artist award jenen zuerkannt, die entweder besondere Leistungen auf dem Gebiet experimenteller, zukunftsweisender Architektur erbracht oder für die Einreichung ein entsprechend überzeugendes Projekt ausgearbeitet haben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Österreichische Staatsbürgerschaft oder ein Österreichischer Wohnsitz seit mindestens drei Jahren. Für die Bewerbung zum outstanding artist award - Experimentelle Tendenzen in der Architektur 2010 ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten ausgeführt, nur projektiert, bereits publiziert oder schon einmal ausgestellt wurden. Die mit dieser Ausschreibung angesprochenen Personen sollen am Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn stehen bzw. sich nicht mehr in Ausbildung oder Studium befinden. Eine Zusammenarbeit im Team und/oder mit ExpertInnen aus Nachbardisziplinen wie Landschaftsgestaltung, Raumplanung, Städtebau, Tragwerksplanung, Energieplanung und Gebäudetechnologie, Lichtgestaltung, Sozialwissenschaften, Theater, Film, bildende Kunst, neue Medien u.a.m. ist möglich. Das BMUKK Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die eingereichten bzw. jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in Printmedien, Radio, Fernsehen und Ausstellungen mit Namensnennung der AutorInnen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Bewerbung
Die zeichnerische, planliche, fotografische Wiedergabe der eingereichten Arbeiten ist auf zwei Tafeln im Format 70/100 cm zu beschränken. Die Abgabe von Modellen, theoretischen Stellungnahmen, Texten, aber auch die Vermittlung der Arbeiten in anderen Medien (Dia, Film, Video etc.) ist möglich. Es ist beabsichtigt die Arbeiten in Form einer Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Das Format sollte dementsprechend gewählt werden, die Komplexität des Inhalts gut nachvollziehbar aufbereitet und dokumentiert sein. Die gestalterische und inhaltliche Intention und deren zugrunde liegende Kompetenz der Bewerbenden gilt es der fachkundigen Jury, aber auch einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln.

Für die Dokumentation sind digitale Unterlagen beizulegen. Der Bewerbung sind Name bzw. Namen der AutorInnen, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail, ein kurzer Lebenslauf sowie eine knappe Liste bisheriger Arbeiten beizufügen. Die eingereichten Unterlagen sind mit dem Hinweis: „outstanding artist award - Experimentelle Tendenzen in der Architektur 2010“ deutlich zu kennzeichnen. Die Verpackung soll in Hinblick auf den Rückversand mehrfach verwendbar sein.


Auslober
Die Vorbereitung und Durchführung des gesamten Verfahrens
wird vom BMUKK Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur an das vai Vorarlberger Architektur Institut übertragen; Projektverantwortliche: Marina Hämmerle

Jury
Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten wird folgende Jury bestellt:
Wolfgang Tschapeller, Prof. Akademie der Bildenden Künste, Wien
Hugo Dworzak, Doz. Hochschule Liechtenstein, Vorarlberg
Andrea Hofmann, Raumlabor, Berlin
Matthias Stocker, pool:architekten, Zürich

Es werden keine Ersatzmitglieder bestellt. Die Jury ist entscheidungsberechtigt, wenn zumindest drei der genannten Mitglieder während des gesamten Auswahlverfahrens anwesend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung der Juryentscheidung nur für die prämierten und ausgezeichneten Projekte erfolgt.